L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • Bauartbedingte Höchgeschwindigkeit mit Anhänger max. 25 km/h
  • Bei selbstfahrenden Artbeitsmaschinen/Staplern oder Flurförderzeuge bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
  • Geltungsdauer ohne Befristung
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Voraussetzungen: Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs 9h