L
- Mindestalter 16 Jahre
- Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- Bauartbedingte Höchgeschwindigkeit mit Anhänger max. 25 km/h
- Bei selbstfahrenden Artbeitsmaschinen/Staplern oder Flurförderzeuge bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
- Geltungsdauer ohne Befristung
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Voraussetzungen: Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs 9h