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  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
  • Für Fahrer unter 18 Jahre: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h (auch mit Anhänger)
  • Bei selbstfahrenden Artbeitsmaschinen/Staplern oder Futtermischwägen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h (auch mit Anhänger)
  • Geltungsdauer ohne Befristung
  • Kein Vorbesitz erforderlich
  • Beinhaltet Klasse L, AM
  • Voraussetzungen: Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs 9h