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- Mindestalter 16 Jahre
- Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
- Für Fahrer unter 18 Jahre: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h (auch mit Anhänger)
- Bei selbstfahrenden Artbeitsmaschinen/Staplern oder Futtermischwägen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h (auch mit Anhänger)
- Geltungsdauer ohne Befristung
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Beinhaltet Klasse L, AM
- Voraussetzungen: Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs 9h