CE
- Mindestalter 21 Jahre bei Direkterwerb
- Mindestalter 18 Jahre bei erfolgter Grundqualifikation oder bei spezifischer Berufsausbildung
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
- Geltungsdauer auf 5 Jahre befristet
- Klasse C als Vorbesitz erforderlich
- Behinhaltet Klasse: C1E, BE, T, D1E bei Besitz Klasse D1, DE bei Besitz Klasse D
- Voraussetzungen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs 9h & ärztliches Zeugnis