A
- Mindestalter 24 Jahre (bei Direkteinstieg)
- Mindestalter 20 Jahre bei mind. zweijährigen Vorbesitz Klasse A2
- Mindestalter 21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrtzeugen der Klasse A
- Krafträder (Hubraum über 50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Leistung über 15kW) mit einer Motorleistung mit mehr als 15 kW)
- Geltungsdauer ohne Befristung
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Beinhaltet Klasse A2, A1, AM
- Voraussetzungen: Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs 9h