AM
- Mindestalter 16 Jahre
- Unterscheidung zwischen zweirädrigen, dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Verbrennungsmotor bzw. Fremdzündung: Hubraum max. 50 cm³
- Diesel- bzw. Elektromotor: Leistung max. 4 kW
- Leermasse (bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen) max. 350 kg
- Geltungsdauer ohne Befristung
- Kein Vorbesitz erforderlich
- Voraussetzungen: Sehtest & Erste-Hilfe-Kurs 9h